Frequently Asked Questions

Wie ist die rechtliche und regulatorische Struktur der Anlagegesellschaft?

Die B3 Capital Partners GmbH & Co. KG ist als GmbH & Co. KG organisiert. Alle Investoren treten als Kommanditisten bei und sind damit unmittelbar an der Anlagegesellschaft beteiligt.Regulatorisch handelt es sich um einen Spezialfonds im Sinne von § 2 KAGB. Die Verwaltung erfolgt durch die B3 Capital Investment Management GmbH, die gemäß §  40 KAGB bei der BaFin registriert ist. Ein Beitritt ist ausschließlich semi‑professionellen undprofessionellen Anlegern gemäß §  1 Abs. 19 KAGB ab einer Mindestanlagesumme von 200.000  EUR möglich.

Wie erfolgt die steuerliche Behandlung der Gesellschaft und der Anleger?

Die Anlagegesellschaft hat gemäß § 1a KStG zur Körperschaftsteueroptiert und wird seit dem 1.1.2023 wie eine Kapitalgesellschaft besteuert. Regulatorisch bleibt die Anlagegesellschaft einInvestmentfonds, steuerlich jedoch eine Personengesellschaft (§ 1 Abs. 3 Nr. 2InvStG). Das Investmentsteuergesetz findet keine Anwendung.Gewinne gelten erst dann als ausgeschüttet, wenn sie entnommen oder nach Beschlussfassung auszahlbar werden. Solange thesauriertwird, entstehen für die Anleger keine steuerlichen Konsequenzen.Bei Veräußerungen gelten:
Veräußerung durch juristische Personen: Der Veräußerungsgewinn unterliegt dem Beteiligungsprivileg gemäß § 8b KStG; lediglich 5 % des Gewinns gelten alssteuerpflichtig.
Veräußerung durch natürliche Personen (Privatvermögen):  

  • Beteiligung  ≥ 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre: Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren;   60 % des Gewinns  unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz.
  • Beteiligung < 1 %:Besteuerung nach der Abgeltungsteuer (25 %zzgl. Solidaritätszuschlag).
Wie ist die Gebührenstruktur gestaltet?

.B3 Capital erhebt keine Management Fee und keine Ausgabe‑oder Rücknahmeaufschläge. Die Vergütung erfolgt ausschließlich über eine Performance Fee.
Die Performance Fee beträgt 25 %der jährlichen Wertsteigerung, sofern:

  • Mindestrendite von 6 % p.a. überschritten wird („Outperformance“),
  • der Anteilswert am Geschäftsjahresende über dem bisherigen Höchststand liegt  („High Water Mark“),
  • etwaige Unterschreitungen der Mindestrendite von 6% p.a. in vorangegangenen Geschäftsjahren ("Underperformance") vollständig aufgeholt wurden.

Eine ermittelte Performance Fee wird frühestens nach fünf Jahren fällig und nimmt bis dahinweiter an der Wertentwicklung der Anlagegesellschaft teil.

Wie funktionieren Ausschüttungen und Rückgaben?

Erträge werden grundsätzlich reinvestiert. Anteilsrückgabensind einmal jährlich zum Jahresende möglich (aufsichtsrechtliche Grenzenvorbehalten). Unterjährige Anteilsrückgaben sind nach Abstimmung in der Regelzum Quartalsende möglich.

Welchen Anlagehorizont sollten Investoren mitbringen?

Die Anlagegesellschaft investiert überwiegend in langfristige unternehmerische Beteiligungen. Um die Wirkung des Zinseszinseffekts voll auszuschöpfen, ist ein mehrjähriger Anlagehorizont sinnvoll.

Wie erfolgt die Berichterstattung gegenüber den Anlegern?

Anleger erhalten jährlich den handelsrechtlichen Jahresabschluss sowie einen Partnership Letter, der die wesentlichenEntwicklungen und Veränderungen im Portfolio zusammenfasst. Zudem erfolgt einmal im Jahr eine virtuelle Gesellschafterversammlung mit allgemeiner Fragerunde.

Weitere Fragen? Wir stehen jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. 
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