Die Anlagegesellschaft ist als Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) konzipiert. Alle Investoren sind daher Kommanditisten der B3 Capital Partners GmbH & Co. KG.
Die B3 Capital Partners GmbH & Co. KG hat gemäß § 1a KStG zur Körperschaftsteuer optiert und wird damit steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt.
Aufsichtsrechtlich ist die B3 Capital Partners GmbH & Co. KG ein Spezialfonds im Sinne von § 2 KAGB. Die Anlageverwaltung erfolgt durch die B3 Capital Investment Management GmbH, die gemäß § 40 KAGB bei der BaFin registriert ist.
Die Beteiligung an der Anlagegesellschaft ist nur für semi-professionelle und professionelle Anlegern gemäß § 1 Abs. 19 KAGB ab einer Mindestanlagesumme von EUR 200.000 möglich. Grundsätzlich werden alle Erträge thesauriert und erneut investiert. Die Anlagegesellschaft bietet jedoch einmal jährlich zum Jahresende die Möglichkeit, Teile der Anlagesumme (soweit aufsichtsrechtlich zulässig) oder den gesamten Anlagebetrag einschließlich der Erträge zu entnehmen.
Management Vergütung
Während Anleger bei den meisten Fonds eine erfolgsunabhängige Management Fee zahlen müssen, verlangt B3 Capital Partners ausschließlich eine Performance Fee. Es werden zudem weder Ausgabeaufschläge noch Rücknahmeabschläge bei Ein- oder Ausstieg des Anlegers erhoben.
Die Performance Fee wird nach Überschreiten einer Mindestrendite (Hurdle Rate) von 6% p.a. erhoben und beträgt 25% des 6% übersteigenden Wertzuwachses der Anteile.
Eine von uns erwirtschaftete Performance Fee wird frühestens nach 5 Jahren zur Auszahlung fällig und nimmt bis dahin in vollem Umfang weiter an der Fondsentwicklung teil. Dies schafft für uns einen zusätzlichen Anreiz, langfristig zu agieren und uns nicht nur auf den kurzfristigen Jahreserfolg zu schauen.
Konzeptionelle Vorteile